Schutzzone Kellergasse
Die Schutzzone Kellergasse bietet Gemeinden die Möglichkeit, bauliche Vorgaben für die Errichtung/Sanierung von Presshäusern über eine ganze Kellergasse oder auch nur in Teilbereichen zu definieren.
Mit der Schaffung der Schutzzone Kellergasse erhalten Gemeinden ein wirksames Instrument, um ihre Kellergassen zu erhalten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dies sichert nicht nur die bauliche Einheitlichkeit und den historischen Charme, sondern auch den Fortbestand eines kulturellen Erbes, das für kommende Generationen von unschätzbarem Wert ist.
Zielfindungsprozess am Beginn
Das Prozedere beginnt mit einem Zielfindungsprozess, in dem die Gemeinde gemeinsam mit dem Referat für Baukultur und Bauliche Angelegenheiten im UNESCO Welterbe (Amt der NÖ Landesregierung) klärt, welche Herausforderungen und Ziele für die Kellergasse bestehen. Themen wie bauliche Anforderungen, künftige Nutzungen, Widmungsfragen und der Erhalt der historischen Bausubstanz stehen im Fokus.
Ziele der Schutzzone Kellergasse:
- Erhalt der alten Bausubstanz, wo es möglich ist
- Definieren von Entwicklungszielen für die Zukunft der Kellergasse
Schritt-für-Schritt zur Schutzzone Kellergasse
1. Anmeldung zur kostenlosen Kellergassen-Bauberatung
Gemeinden können sich für eine kostenlose Kellergassen-Bauberatung anmelden. Eine Beraterin des Referats für Baukultur und Bauliche Angelegenheiten im UNESCO Welterbe besucht die Gemeinde vor Ort, um bauliche Herausforderungen zu besprechen. Anmeldung unter: Kellergassen-Bauberatung für Gemeinden.
2. Zusammenarbeit mit Experten
Gemeinsam mit der Gemeinde, einem Raumplaner und dem Referat für Baukultur wird ein detaillierter Plan erarbeitet. Ziel ist es, Bebauungspläne zu erstellen, die den sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz unterstützen.
3. Prüfung der Flächenwidmung
Die passende Flächenwidmung wird überprüft (z. B. BS Presshaus oder Gke Grünland Kellergasse), um sicherzustellen, dass die zukünftige Nutzung den Vorgaben entspricht.
4. Begehung und Bestandsaufnahme
Zusammen mit dem Ortsplaner und den Kellerbesitzern wird eine Begehung durchgeführt, um den Bestand der Kellergasse zu dokumentieren und mögliche Sanierungspläne zu erarbeiten.
5. Erstellung eines Teilbebauungsplans
Ein Teilbebauungsplan mit individuellen Bebauungsvorschriften wird erstellt. Diese Vorschriften regeln Aspekte wie Baukörpergröße, Dachform, Fassadenfarbe und Öffnungsgrößen, um die Harmonie der Kellergasse zu bewahren.
6. Bürgerinformation
Bürgerinformationsveranstaltungen sorgen dafür, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde in den Prozess einbezogen werden. Hier können Stellungnahmen abgegeben werden.
7. Gemeinderatsbeschluss
Nach der Bürgerbeteiligung wird der Teilbebauungsplan im Gemeinderat beschlossen. Alle baulichen Veränderungen, wie der Austausch von Fenstern oder Türen, erfordern eine Genehmigung, um ungewollte Veränderungen zu verhindern. Ein rechtlich wirksames Abbruchverbot schützt die historische Bausubstanz zusätzlich.