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Stolz auf unser Dorf – Förderabrechnung

Stolz auf unser Dorf: Die korrekte Abrechnung Ihres Projektes schützt vor der Rückforderung ungerechtfertigt bezogener Förderungen.

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ausgaben korrekt erfassen und Richtlinien einhalten, um eine fehlerfreie Förderabrechnung abzuschließen.

Rund 280 Projekte haben niederösterreichweit eine Förderzusage in der Aktion „Stolz auf unser Dorf – Generationen verbinden“ erhalten. Alle haben eines gemeinsam: lokale Gemeinschaften zu stärken und verschiedene Generationen miteinander zu verbinden. Damit die Förderabrechnung zügig und effektiv erfolgen kann, gilt es einige Grundsätze zu beachten.

Fristen

  • Aktionszeitraum: Von der Online-Einreichung bis zum 31. Oktober 2024
  • Abrechnung: Spätestens bis 31. Januar 2025 einzureichen.

Förderabrechnung

  1. Auszahlungsantrag:
  2. Beizufügende Unterlagen:
    • An den Förderwerber adressierte Rechnungen und Kontoauszüge
    • Projektbeschreibung und Projektdokumentation
    • Einnahmen aus Buchverkäufen müssen angegeben werden
    • Ein Foto des Projektes mit beigelegtem Plakat „Stolz auf unser Dorf“ und ein medialer Bericht
  3. Förderhöhen:
    • Maximal 80 Prozent der abgerechneten Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Aktion
    • Essens- und Getränkerechnungen können bis zu 10 Prozent der Fördersumme, maximal 250 Euro, anerkannt werden.
  4. Nicht förderbare Kosten:
    • Veranstaltungen, Gagen, Mietkosten für Veranstaltungsequipment
    • Personalkosten (Gemeindemitarbeiter und ehrenamtliche Arbeit)
    • Maßnahmen mit Kosten unter 500 Euro

Muster-Downloads

Beispiel-Rechnung

Muster-Kontoauszug

Muster-Projektdokumentation

Muster-Zeitungsbericht

Muster-Foto Stolz auf unser Dorf

Publizitätserfordernisse

Datenschutz

  • Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass ihre/seine Daten und Fotos von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten, zum Zwecke der Dokumentation für die Förderabrechnung gespeichert werden müssen. Sie/er wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine Daten aus diesem Grund (Förderabrechnung) an den Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und an die Förderstelle des Landes NÖ (Abt. RU7) weitergegeben werden. Die Förderwerberin/der Förderwerber wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden.
  • o Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass Bilder, die dem Auszahlungsantrag beigelegt werden, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, des Vereines der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und des NÖ Landesregierung in jeglicher Form veröffentlicht werden dürfen (beispielsweise Druckwerke, Social Media, Website).

Rückforderung zu Unrecht erhaltener Fördermittel

  • Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen werden zu Unrecht erhaltene Fördermittel von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN zurückgefordert.

Mehr Informationen

Förderabwicklung
Wichtige Informationen zur korrekten Förderabrechnung.

Projektdokumentation
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Projektdokumentation.

Wichtige Hinweise

  • Die Rechnungen müssen auf den Förderwerber ausgestellt sein und in den Leistungszeitraum fallen.
  • Zu jeder Rechnung muss es einen Zahlungsnachweis geben.
  • Als Zahlungsnachweis wird ausschließlich der Kontoauszug oder das Kassabuch akzeptiert
  • Das Formular Projektdokumentation ist auszufüllen und ebenfalls hochzuladen
  • Publizitätspflicht/ÖA muss ein Foto auf dem das umgesetzte Projekt und das Plakat „Stolz auf unser Dorf“ ersichtlich ist, umfassen.

Kontakt

Für Fragen stehen die Regionsleiterinnen und Regionsleiter sowie Regionalberaterinnen und Regionalberater der NÖ Dorf-und Stadterneuerung GmbH DORN zur Verfügung.

www.dorf-stadterneuerung.at/team


08.07.2024