Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Sportstätten und Rettungsorganisationen

Die neuen Förderprogramme bieten seit Juli 2024 Förderungen bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für gebäudebezogene Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie. 

Sportplatz

Förderfähig sind Sportstätten und Gebäude von Hilfs- und Rettungseinrichtungen, insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen, ausgenommen Feuerwehren. Voraussetzung ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes für sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe oder von Rettungsorganisationen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen.

Förderhöhe

Der Bund fördert gebäudebezogene Maßnahmen zur Energieeinsparung mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten oder pauschal, abhängig von der Maßnahme.

Folgende Maßnahmen inklusive Kosten für Planung und Montage sind förderungsfähig:

  • Thermische Gebäudesanierung – Umfassende Sanierung und Einzelmaßnahmen
  • Energieefiziente und klimfreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung, thermische Solaranlage
  • Energiesparmaßnahmen –  Beleuchtungsoptiminierung, Wärmerückgewinnung
  • Energieeffiziente und klimfreundliche Kühlung

Kombination von Förderungen

Mit der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde, der Sportinfrastrukturförderung des Landes Niederösterreich sowie dem Kommunalen Investitionsprogramm stehen den Gemeinden weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die kombiniert werden können.

Einreichung

Der Antrag ist vor der Beauftragung online bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einzubringen.

Beratung

Melden Sie sich bei unseren Expertinnen und Experten des Kommunalen Förderzentrums +02742 22 14 44 bzw. gemeinde@foerderzentrum.at


16.07.2024