Förderung für PV-Überdachung von Parkplätzen
Um den Ausbau der Sonnenenergie zu forcieren, fördert das Land Niederösterreich die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bereits befestigten und öffentlich zugängigen Parkplätzen.
Eine Überdachung von Parkplätzen durch Photovoltaikanlagen hat einen mehrfachen Nutzen: befestigte Flächen werden zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und eine Überdachung bringt einen Komfortgewinn für Parkplatznutzerinnen und -nutzer durch den Schutz vor Niederschlag und Überhitzung.
Voraussetzung für die Förderung
Förderfähig sind netzgebundene Photovoltaikanlagen als Überdachung von mindestens 10 bestehenden Parkplätzen und einer Leistung von mindestens 20 kWp. Der öffentliche und kostenfreie Parkplatz muss dafür zumindest 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche zugänglich sein.
Maximalförderung 1.000 Euro pro kWp
Die Förderwerberinnen und -werber haben den Förderbedarf selbst anzugeben, dieser darf 1.000 Euro pro kWp nicht übersteigen. Begrenzt ist die Förderung mit maximal 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Juryentscheid in Form eines Zuschlags. Die Förderanträge werden nach bestimmten Kriterien gereiht wie Förderbedarf, Errichtung einer e-Ladestelle für PKW, Einbindung der Anlage in eine Erneuerbare Energiegemeinschaft und Eigenbedarfsdeckung. Bei gleicher Reihung entscheidet das Eingangsdatum.
Der vollständige Antrag ist vor Beauftragung bis spätestens zum jeweiligen Stichtag beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft mittels Formular einzubringen. Pro Einreichungszeitpunkt können Fördermittel in der Höhe von 2 Millionen Euro vergeben werden.
Einreichzeitpunkte für 2024
1. Einreichzeitpunkt 2024: 31.05.2024
2. Einreichzeitpunkt 2024: 30.11.2024